Blower-Door

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Zur Prüfung der Luftdichtheit an Gebäuden wird das Blower-Door-Verfahren eingesetzt. Die Blower-Door ist ein Ventilator, der für die Messung in eine Außentür eingebaut wird und im Haus einen Unter- oder Überdruck erzeugt. Alles, was beispielsweise bei einem Unterdruck in das Haus strömt, muss an undichten Stellen eintreten. Wird im Haus jedoch ein Überdruck erzeugt und ein ungiftiger Theaternebel versprüht, kann man außen am Haus deutlich sehen, wo sich die fehlerhaften (undichten) Stellen befinden.

Besonders sinnvoll ist es, die Blower-Door-Messung kurz vor Fertigstellung des Hauses durchzuführen. Dabei sollte der Innenausbau noch nicht abgeschlossen, aber Dämmung, Fenster und Türen eingebaut sein. Luftlecks lassen sich in diesem Stadium gut orten und mit wenig Aufwand nachbessern. Sind Wände oder Dachschrägen erstmal komplett ausgebaut, zeigt sich ein verdecktes Leck bestenfalls durch eine große kalte Fläche. Die Messung kann aber jederzeit auch bei einem genutzten Gebäude gemacht werden. In vielen Fällen sind auch dann noch Nachbesserungen gut durchführbar.

Warum sollte ein Wohnhaus im Sinne der EnEV Luftdicht sein?
  • Der Komfort ist höher, da die Behaglichkeit durch bessere Luftqualität und Vermeidung von Zugluft erhöht wird. 
  • Für ein vernünftiges Lüftungskonzept ist ein dichtes Haus Voraussetzung. (Lüftungsanlage) 
  • Der Heizenergieverbrauch ist geringer und es werden Bauschäden vermieden. Bauschäden entstehen, wenn Luft aus Wohnräumen durch die Isolierung in kühlere Bereiche gelangt und die Feuchte dort kondensiert. Es besteht die Gefahr der Schimmelbildung.
Sieben Gründe für eine luftdichte Gebäudehülle
  • Minimierung der Energieverlust
  • Vermeidung von Tauwasser in der Konstruktion
  • Verhinderung des Eintrages von Pilzsporen und Fasern in der Raumluft
  • Verhinderung von kalten Fußböden im Erdgeschoss
  • Sicherstellung der Funktion der Lüftungsanlage (wenn vorhanden)
  • Sicherstellung des Schalldämmmaßes von Bauteilen
  • Sicherstellung der Dämmwirkung von Außenbauteilen
Ist die Luftdichtheit zwingend?

Neubauten müssen schon lt. EnEV 2002 mit einer Luftundurchlässigen Schicht versehen werden. Für den Grad der Luftdichtheit gelten vorgegebene verbindliche Grenzwerte, die eingehalten werden müssen. Der Bauherr kann die Luftdichtheit prüfen lassen und bei nichtereichen der Grenzwerte eine Nachbesserung fordern. Zur Qualitätssicherung sollte in Bauverträgen der Qualitätsnachweis „Blower-Door“ von vornherein aufgenommen werden. Die Messung schützt den Bauherrn und den Bauunternehmer. Mit der Abnahme der Bauleistung haftet der Unternehmer jedoch für die Dichtheit des Gebäudes, aber den verbindlichen und unabhängigen Nachweis erhalten sie nur durch einen Blower-Door-Test. Vorsicht bei Unternehmern, die eine solche Messung nicht mit anbieten oder sie sogar verweigern!

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