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Ab wann sind Energieausweise verpflichtend?

Erbaut bis 31.12.1965 - Energieausweis ab 01. Juli 2008

Erbaut ab 01.01.1966 - Energieausweis ab 01. Januar 2009

Energieausweise für Nichtwohnbestand ab 01.Juli 2009

 

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Die Grafik zeigt noch weiter Angaben. Zum vergrößern bitte anklicken!

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Was bringt der Energieausweis für Eigentümer, Käufer und Mieter?

Besseres Marketing bei Verkauf und Vermietung, da bei den heutigen (steigenden) Energiepreisen die Energieeffizienz des Gebäudes für Käufer und Mieter ein maßgebliches Entscheidungskriterium ist und werden wird.

Mit dem Energieausweis für Gebäude können schon beim Kauf oder Anmietung der Heizenergiebedarf und die damit verbundenen, laufenden Kosten einer Immobilie abgeschätzt und in die Miet-/Kaufentscheidung eingebunden werden!

Eigentümern zeigen die im Energieausweis integrierten Modernisierungs-Tipps mit welchen Modernisierungsmaßnahmen welche Energieklasse erreicht werden kann.

Auch Einsparpotentiale werden aufgezeigt.

Was steht im Energieausweis?

Die grundlegende Information ist die Energieeffizienz des Gebäudes, basierend auf dem Primärenergiebedarf (wie bei Haushaltsgeräten heute schon üblich).

Detailinformationen im Energieausweis geben Aufschluss über die energetische Qualität der Gebäudehülle, der Heizungsanlage und der Energiemenge, die sie als Verbraucher tatsächlich bezahlen müssen.

Es werden Vorschläge für Modernisierungsmaßnahmen an Gebäudehülle und/oder Anlagentechnik zur Reduzierung des Energiebedarfs und deren Auswirkung im Vergleich zum Gebäudebestand gemacht. Diese werden rechnerisch dargestellt.

Hier muss man zwischen zwei Energieausweisen unterscheiden:

Energieausweis nach Bedarf (ausführliches Verfahren)

Der Gebäudezustand wird detailiert im Rahmen einer Begehung vor Ort erfasst und rechnerisch ausgewertet. Unter Ansatz eines durchschnittlichen Nutzerverhaltens entsteht für das Gebäude eine realistische Bewertung. Die Kosten richten sich dabei nach dem erforderlichen Aufwand und liegen meist für kompakte Ein-/Zweifamilienhäuser zwischen 250 - 300 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%.

Für die Erstellung eines solchen Bedarfsausweises werden folgende Informationen benötigt:
  • Vor-Ort-Begehung zur Bewertung des Gebäudezustands
  • aktuelle Gebäudepläne mit allen Maßen, ggf. Baubeschreibung
  • Schornsteinfegerprotokoll
  • Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre (Gas/Öl, Strom, Wasser)
  • Beschreibung evtl. durchgeführter Sanierungsmaßnahmen

 Energieausweis nach Verbrauch (einfaches Verfahren)

 Für die Erstellung eines Verbrauchsausweises werden folgende Informationen benötigt:

  • Angabe zum Baujahr des Gebäudes und der Heizungsanlage.
  • Angabe zu den Wohneinheiten und der Wohnfläche.
  • Angabe auf evtl. Leerstand einer Wohnung
  • Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre (Gas/Öl, Strom)
  • Beschreibung evtl. durchgeführter Sanierungsmaßnahmen

Dieses Verfahren berücksichtigt nicht die Bausubstanz und Haustechnik, sondern lediglich das Nutzungsverhalten. Die Kosten hängen hier maßgeblich von der Qualität des verwertbaren Datenmaterials ab und liegen ca. zwischen 50 - 100 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%. Sollten aus unterschiedliche Gründen nicht alle benötigten Verbrauchsdaten zusammen zu führen sein, muss ein Energieausweis nach Bedarf erstellt werden!

Energieausweis für Nichtwohngebäude:

Je nach Gebäude können wir Ihnen gerne ein Angebot unterbreiten.

Musterausweis Wohngebaeude

Musterausweis Nichtwohngebaeude